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Wichtige Änderungen für Gründer*innen und Unternehmer*innen

Wichtige Änderungen für Gründer*innen und Unternehmer*innen

Seit Anfang Mai gibt es neue Gesetze und Bestimmungen für Gründer*innen und Unternehmer*innen die unbedingt in Businessplänen Berücksichtigung finden müssen. Diese betreffen fast alle Branchen und Unternehmensgrößen.

Ab dem 28. Mai 2022 ändert sich die Preisangabenverordnung. Das betrifft besonders den stationären Handel. So konnte man bisher Grundpreise von Artikeln in verschiedenen Einheiten angeben. Zum Beispiel "pro Kilogramm" oder "pro 100 Gramm". Ab dem 28. Mai sind nur noch zwei Angaben erlaubt: "pro ein Liter" und "pro ein Kilogramm". Seit dem 01. Mai können verderbliche Waren die nicht mehr lange haltbar sind, einfacher rabattiert werden. So musste bisher der neue Endpreis auf dem Produkt angegeben werden. Dies entfällt und eine Information über die Rabatthöhe reicht aus. Zum Beispiel: " 10 % Rabatt". Zusätzlich muss jedoch über den baldigen Verbrauch informiert werden.

Ebenfalls dürfen ab dem 28. Mai 2022 keine Versicherungen, Bausparverträge, Nahrungsergänzungsmittel und Medizinprodukten auf sogenannten Kaffeefahrten angeboten werden. Der Veranstalter ist verpflichtet die Gäste über Ihre Rechte aufzuklären. Bei Haustürgeschäften darf der Verbraucher nicht mehr am selben Tag der Vertragsunterzeichnung zur Kasse gebeten werden. Davon ausgenommen sind Waren oder Dienstleistungen, welche weniger als 50 Euro kosten. Hier kann weiterhin sofort zur Zahlung aufgefordert werden. Die bei solchen Geschäften an der Haustür bisher immer noch in bar bezahlten, hohen Beträge gehören damit der Vergangenheit an. Verbraucher sollen damit einfacher von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen oder auch Strafanzeige wegen unlauterer Geschäfte erstatten können sowie nicht dem bereits bezahlten Geld dabei hinterherlaufen.

Vergleichsportale und Online-Marktplätze müssen ab dem 28. Mai erklären welche Grundlegenden Parameter über das Ranking entscheidet. Somit sind die Portale in der Pflicht die Nutzer über die Kriterien und die Gewichtung der Ergebnisse zu informieren. Käufer müssen vor Vertragsabschluss zum Beispiel über die Anzahl der Aufrufe, das Datum der Einstellung und die Anzahl der Verkäufe des Produktes oder die durch den Kauf erwirtschaftete Provision informiert werden. Die Regelungen gelten für Vertragsabschlüsse beim Kauf von Waren, Dienstleistungen und digitalen Gütern. Dabei ist es unerheblich, ob die Bestellung dann über das Internet, per E-Mail oder Telefon erfolgt. Kaufinteressenten sollen vor Abschluss wissen, welche Kriterien eines Rankings auf Onlineplattformen ihre Entscheidung beeinflussen.

Ab dem 25 Mai läuft die Corona-Arbeitsschutzverordnung aus. Damit laufen auch die Einschränkenden und Kundenverhältnis belastenden Vorschriften aus. Ob die bestehenden Verordnungen zu Kontaktreduktionen, Schutzmaßnahmen und Testpflicht am Arbeitsplatz aber tatsächlich endet, steht derzeit noch nicht fest. Mit der aktuell gültigen Regelung können zudem die Bundesländer eigene Einschränkungen veranlassen.

Ab dem 01. Juli erhöht sich der Mindestlohn in Deutschland von aktuell 09,82 Euro auf 10,45 Euro pro Arbeitsstunde. Im Oktober dann sogar auf 12,00 Euro. Dies betrifft besonders Minijobber. Die Kostensteigerungen sollten schon jetzt kalkuliert und in den Businessplan eingearbeitet werden. Nur so erhält man frühzeitig Information über einen möglichen Handlungsbedarf in der Personalreduzierung oder anderen Maßnahmen.

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