
Gute Mitarbeiter sind ein wichtiges Gut für jedes Unternehmen. Um sie zu finden und zu halten, ist es wichtig, sie in ihrer Karriere zu fördern.

Oft entstehen nach Jobwechseln oder Kündigungen Streitigkeiten über offene Urlaubsansprüche, die Arbeitnehmer gerne bezahlt bekommen würden. Das Bundesarbeitsgericht hat nun in einem Grundsatzurteil entschieden, dass auch bei finanziellen Abgeltungsansprüchen für nicht genommenen Urlaub nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eine Verjährungsfrist von drei Jahren gilt. Die Erfurter Richter klärten damit die Rechtslage im deutschen Urlaubsrecht auf. Verhandelt wurde ein Fall aus Niedersachsen.