Die sich kontinuierlich wandelnde Arbeitswelt spiegelt die Vielfalt der Generationen wider, die mit unterschiedlichen Perspektiven und Erwartungen die Bürolandschaft prägen.
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen Mobilität und kann durch Jobtickets zu vergünstigten Konditionen noch attraktiver gemacht werden.
Oft entstehen nach Jobwechseln oder Kündigungen Streitigkeiten über offene Urlaubsansprüche, die Arbeitnehmer gerne bezahlt bekommen würden. Das Bundesarbeitsgericht hat nun in einem Grundsatzurteil entschieden, dass auch bei finanziellen Abgeltungsansprüchen für nicht genommenen Urlaub nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eine Verjährungsfrist von drei Jahren gilt. Die Erfurter Richter klärten damit die Rechtslage im deutschen Urlaubsrecht auf. Verhandelt wurde ein Fall aus Niedersachsen.