3-Jahresfrist finanzieller Urlaubsansprüche
Oft entstehen nach Jobwechseln oder Kündigungen Streitigkeiten über offene Urlaubsansprüche, die Arbeitnehmer gerne bezahlt bekommen würden. Das Bundesarbeitsgericht hat nun in einem Grundsatzurteil entschieden, dass auch bei finanziellen Abgeltungsansprüchen für nicht genommenen Urlaub nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eine Verjährungsfrist von drei Jahren gilt. Die Erfurter Richter klärten damit die Rechtslage im deutschen Urlaubsrecht auf. Verhandelt wurde ein Fall aus Niedersachsen.
Arbeitnehmer, die einen Wegfall der Verjährungsfrist bei Abgeltungsansprüchen erwartet hatten, wurden enttäuscht. Allerdings räumte das Gericht für Altfälle eine Übergangsfrist von 2018 bis 2021 ein.