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EU: Vernichtungsverbot für Textilien

EU: Vernichtungsverbot für Textilien

Die Europäische Union hat einen Beschluss über ein Verbot der Vernichtung von Textilien gefasst. 

Der Trend der Fast Fashion hat zahlreiche negative Auswirkungen, darunter die Zerstörung fabrikneuer Textilien. Diese werden entweder geschreddert oder verbrannt, was offensichtlich alles andere als nachhaltig ist. Die Mitgliedstaaten haben sich nun wie angekündigt auf ein Verbot der Vernichtung geeinigt.

Besonders im Fokus stehen bei der kürzlich beschlossenen Ökodesign-Verordnung der EU laut dem Spiegel die Fast-Fashion-Unternehmen. Diese produzieren in großen Mengen Schuhe und Kleidung unter oft fragwürdigen Bedingungen. Wenn keine Käufer:innen gefunden werden, weil die Kleidungsstücke bereits unmodern sind oder die Nachfrage nicht mit der Produktion mithalten kann, werden die Produkte vernichtet.

Laut Angaben der EU tritt diese Praxis besonders im Online-Handel häufig auf. Allerdings sollen nicht alle Unternehmen von diesem Verbot betroffen sein. Es werden Ausnahmen für kleine und mittelgroße Unternehmen vorgesehen. Damit zielt die EU offensichtlich vor allem auf die großen Akteure in der Fast-Fashion-Branche ab. Strebt die EU eine ausschließlich nachhaltige Produktlandschaft an?

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Zulassung nachhaltiger Produkte. In der EU sollen nur noch Produkte zugelassen werden, die langlebig, reparierbar, wiederverwendbar und recycelbar sind. Ein sogenannter digitaler Produktpass soll Verbraucher:innen Informationen über die Nachhaltigkeit der Produkte geben.

Sobald sich die Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Fassung des Gesetzestextes geeinigt haben, treten die neuen Regelungen in Kraft. Sven Giegold, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, plädierte sogar für strengere Vorschriften, "um sicherzustellen, dass diese Standards auch zukünftig höher sind als das, was wir in anderen Teilen der Welt sehen".

Das Verbot der Vernichtung von fabrikneuen Textilien ist jedoch nur ein Teil der Bemühungen der EU im Bereich Nachhaltigkeit. Im vergangenen Jahr wurde bereits beschlossen, dass Herstellerfirmen Ersatzteile für Handys und Tablets für einen Zeitraum von sieben Jahren vorhalten müssen.

Weitere Informationen unter:

https://www.bmuv.de/pressemitteilung/eu-staaten-stimmen-fuer-digitalen-produktpass-und-gegen-vernichtung-von-neuwaren

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