Warum die Wahl der Steuerklasse so wichtig ist
Jeder Arbeitnehmer, der sich fragt, warum sich sein Brutto- und Nettogehalt unterscheiden, sollte sich die Frage stellen, welcher Steuerklasse er angehört.
Denn diese entscheidet nicht nur über den Steuerabzug, der vom Bruttogehalt einbehalten wird, sondern kann das Nettoeinkommen auch positiv beeinflussen. In Deutschland gibt es sechs verschiedene Steuerklassen, die anhand des Familienstands zugewiesen werden.
Während Alleinstehende automatisch der Klasse 1 zugeordnet werden, gehören Alleinerziehende der Steuerklasse 2 an und Arbeitnehmer mit mehreren sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten der Steuerklasse 6. Der Solidaritätszuschlag, auch Soli genannt, wurde 2021 für die meisten Steuerzahler abgeschafft.
Daher ist es lohnenswert, sich über die Steuerklassen 2023 zu informieren, um das eigene Nettoeinkommen bestmöglich zu optimieren. Denn der Wechsel der Steuerklasse kann sich auszahlen und dabei helfen, unerwartete Steuerbelastungen zu vermeiden. Ehegatten können beispielsweise im Januar 2023 von einer Freigrenze von 17.543 Euro profitieren.
Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 97.000 Euro muss dann allerdings der volle Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Lohnsteuer gezahlt werden. Daher ist es ratsam, sich über die Steuerklassen 2023 zu informieren und den eigenen Steuerstatus zu überprüfen, um das größtmögliche Nettoeinkommen zu erzielen:
Steuerklasse 1: Unverheiratete ohne Kinder
Steuerklasse 2: Alleinerziehende mit Kindergeld oder Kinderfreibetrag
Steuerklasse 3: Verheiratete mit unterschiedlichen Einkommen (Besserverdienender in Klasse 3)
Steuerklasse 4: Verheiratete Doppelverdiener mit gleichhohem Einkommen (Kinderfreibetrag wird halbiert)
Steuerklasse 5: Verheiratete mit unterschiedlichen Einkommen (Weniger Verdienender in Klasse 5)
Steuerklasse 6: Zweitjob oder Nebenverdienst über 520 Euro pro Monat.
Einzelpersonen ohne Kinder werden in Steuerklasse 1 eingestuft, wodurch sie einen Entlastungsbetrag erhalten. Alleinerziehende, die Kindergeld oder den Kinderfreibetrag beziehen, gehören in Steuerklasse 2. Verheiratete, die unterschiedliche Einkommen haben, werden in Steuerklasse 3 (höheres Einkommen) und 5 (niedrigeres Einkommen) eingestuft. Paare mit gleichem Einkommen werden in Steuerklasse 4 platziert, wodurch der Kinderfreibetrag für beide identisch ist. Wer mehr als 520 Euro pro Monat an zusätzlichem Einkommen erzielt, muss Steuerklasse 6 wählen, die die höchsten Abzüge vorsieht. Wenn du deine Steuerklasse ändern möchtest, kannst du dies einmal im Jahr über ein Formular beim Finanzamt beantragen.
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