
Start 2023 gelungen. Mehr als 50 Teilnehmer*innen zählte DAS NETZWERK für Kontakt, Vertrauen und Empfehlung am letzten Freitag-Abend zu seinem #Start 2023 im PLAZA Hotel Gelsenkirchen.

Oft entstehen nach Jobwechseln oder Kündigungen Streitigkeiten über offene Urlaubsansprüche, die Arbeitnehmer gerne bezahlt bekommen würden. Das Bundesarbeitsgericht hat nun in einem Grundsatzurteil entschieden, dass auch bei finanziellen Abgeltungsansprüchen für nicht genommenen Urlaub nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eine Verjährungsfrist von drei Jahren gilt. Die Erfurter Richter klärten damit die Rechtslage im deutschen Urlaubsrecht auf. Verhandelt wurde ein Fall aus Niedersachsen.